Clusterbrücke, Netzwerk- und Förderpartner






Durch den Ansatz der Interoperabilität sollen bestehende Barrieren umgangen und die Zusammenarbeiten von bereits existierenden und zukünftigen Systemen gewährleistet werden, um Informationen auf effiziente und verwertbare Art und Weise austauschen und nutzen zu können. Hierfür wird mit dem eHealth-Gesetz ein rechtlicher Rahmen gesteckt, um die nötige Infrastruktur vorzugeben und die Zurverfügungstellung zu regeln.
Die zukünftige Regelungen, wie z.B. in den Themenbereichen elektronische Gesundheitskarte, modernes Stammdatenmanagement, Interoperabilität zwischen den Systemen und ihren unterschiedlichen Standards, verbesserte Notfallversorgung durch umfassendere Informationen, elektronische Weiterleitung von Befunden, Arztbriefen und Entlassbriefen, werden in der Netzwerkarbeit aufgegriffen.
Andreas Flegel
Netzwerkmanager
andreas.flegel(at)gwhh.de
Telefon: 040 25 333 68 - 22
Dr. Rebecca Holfeld
Wissenstransfer- und ÖA-Referentin
rebecca.holfeld(at)gwhh.de
Telefon: 040 25 333 68 - 23